vuelan las brujas con sus escobas sobre los parlamentos y ayer en las Cortes lloraban los leones mala suerte la de España con sus políticos trincones sus reyes prevaricadores periodistas comprados a la sombra de Sanchez el dictador... pero muy pronto arderán las sinagogas, dejemos entretanto que las brujas celebren su democrático aquelarre
Kalt waren Glied und Samen – das letzte Todesurteil über eine Hexe
Das Urteil über Anna Maria Schwägelin (1729–1781) folgte alter, brutaler Tradition: Die „Maleficantin“ solle „wegen dieser mit dem bösen Feind aingegangener wiederholter Bündtnuß, als einem deren ärgsten Lastern, dem Scharfrichter zu Handen und Banden übergeben, auf die gewöhnliche Richtstatt geführt, daselbst durch das Schwerd vom Leben zum Tode hingerichtet, der Körper hingegen verbrannt werden“. Das „Bündnis“, für das die Angeklagte nach neuen Recherchen am 8. April 1775 verurteilt wurde, war Unzucht mit dem Teufel. Anna Maria Schwägelin war die letzte Frau, die im Heiligen Römischen Reich als Hexe hingerichtet werden sollte.
Das traurige Schicksal der Schwegelin und ihr Prozess fallen in eine Zeit, in der Hexerei keineswegs jenes unhinterfragte Delikt mehr war, das allein im Reich rund 28.000 Frauen und Männern den Tod gebracht hatte. Einigermaßen typisch war noch der Lebensweg des Opfers. 1729 in die ländliche Unterschicht des Allgäus geboren und früh verwaist, musste sich Anna Maria Schwägelin als Magd bei Bauern oder zwielichtigen Gewerbetreibenden durchschlagen, was ihr wegen einer Anstellung in einem Branntweinausschank auch mal einen Stadtverweis eintrug.
Als ihr 1751 ein evangelischer Kutscher mit einem Heiratsversprechen die Chance bot, diesem Leben zu entfliehen, brachte sie ihr größtes Opfer dar: die Aufgabe ihres katholischen Glaubensbekenntnisses. Doch auf den Übertritt zum Protestantismus folgte bald die existenzielle Enttäuschung. Der Kutscher wählte eine Wirtstochter, und die Träume von Anna Maria Schwägelin zerplatzten.
Hinzu kam, dass die schwere Arbeit an ihrer Gesundheit zehrte. Da ihr die Beine versagten, bat sie in einem Siechenhaus des Fürststifts Kempten 1769 um Aufnahme und wurde schließlich in ein Armenhaus verlegt. Dort erzählte sie einer Insassin von ihren merkwürdigen Erlebnissen. Zunächst sei ihr ein Mann in Jägerkleidung bei der Arbeit behilflich gewesen, der sich dann als Teufel zu erkennen gab. Später sei er ihr dann wiederholt um Mitternacht erschienen und habe von ihr verlangt, „Gott, die Mutter Gottes, und alle Heilige“ zu verleugnen, um anschließen den Sexualakt zu vollführen.
Der Historiker Wolfgang Petz, der den Prozess anhand der Akten ausführlich analysiert hat, kommt zu dem Schluss, dass sich in diesem typischen „Hexengeständnis“ Reue wegen der Konversion, sexuelle Begierde und Gram über „Armuth und Verlassenheit“ zu der Selbstbezichtigung verdichteten, mit dem Teufel vertraut zu sein. Das ließ sie alle Vorsicht vergessen. Die Mitinsassin verriet sie an die Obrigkeit.
Der Richter am Kriminalgericht in Kempten, Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger, hatte Erfahrung mit Hexenprozessen. Er konzentrierte sich ganz auf die „Teufelsbuhlschaft“, die von der Angeklagten auch zugegeben werde, habe sie doch Glied und Samen als kalt empfunden, was beim natürlichen Verkehr nicht der Fall sein könne. Daher stünde es „außer allem Zweifel“, dass „ein solches Delictum die Tods Straf verdiene“. Das blieb jedoch nicht ohne Widerspruch. Aufgeklärtere Zeitgenossen meldeten sich lautstark zu Wort und verhöhnten die groteske „Rechtsgelehrsamkeit“ der „Criminalrichter“.
Das Ergebnis war erstaunlich. Die Hinrichtung war für den 11. Februar angesetzt. Doch kurz davor wurde das Verfahren noch einmal aufgenommen und Anna Maria Schwägelin in ein Gefängnis abgeschoben. Vermutlich scheute der Fürstabt die Blamage. Im Kirchenbuch von St. Lorenz in Kempten fand Wolfgang Petz den Eintrag, dass Anna Maria Schwägelin am 7. Februar 1781 im Kemptener Stockhaus gestorben ist, wohlversehen mit den kirchlichen Sterbesakramenten.
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Dieser Artikel wurde erstmals im April 2021 veröffentlicht.